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Kursleiter*in

Werden Sie Kursleiter*in in der FBS

Wir suchen für die verschiedenen Fachbereiche unseres Hauses immer wieder neue Kursleiter/innen.

Unsere Fachbereiche lauten:

  • Partnerschaft – Ehe – Familie
  • Religion – Persönlichkeit – Gesellschaft
  • Gesundheit – Prävention – Ernährung
  • Qualifizierung – Aus- und Weiterbildung
  • Kultur – Mode – Kreativität

Als Kursleiter/in bieten wir Ihnen:

  • ein Haus mit Atmosphäre, Fachräumen und moderner Tagungstechnik
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen
  • Möglichkeit der Hospitation
  • hausinterne Fachbereichskonferenzen und Fortbildungen
  • Möglichkeiten der Mitgestaltung der Bildungsarbeit
  • Vermittlung von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Verdienstmöglichkeiten durch Honorar/Erstattung der Fahrtkosten
  • vielfältige soziale Kontakte
  • Unterstützung durch eine kleine Fachbibliothek

Erwarten wir von Ihnen:

  • Zustimmung zu den Zielen und Aufgaben des Bildungsforums
  • Vermittlung eines christlich geprägten Menschenbildes
  • Fachliche Kompetenz in dem jeweiligen Fachbereich
  • Reflexionsfähigkeit und Reflexionsbereitschaft
  • Leitungskompetenz: Selbstbewusstsein, Kontakt- und Konfliktfähigkeit, Wissen um eigene Stärken und Schwächen
  • Planung, Durchführung und Reflexion der Unterrichtseinheiten
  • Erledigung der notwendigen Verwaltungsvorgänge (Teilnehmer/innenlisten, Honorarvertrag u.ä.), Schlüssel für Räume, Schränke etc.
  • aktive Teilnahme an hausinternen Kursleiterkonferenzen und Fortbildung
  • Teilnahme bei der Evaluation und Mitarbeit in der Qualitätsentwicklung

Die rechtliche Stellung der Kursleiter/in

Der Kursleiter/die Kursleiterin wird als selbstständige/er Mitarbeiter/in auf Honorarbasis tätig. Mit der Erbringung der Kurstätigkeit hat der Kursleiter Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Das Honorar ist grundsätzlich bei der Steuererklärung anzugeben. Der Bundesminister der Finanzen kann die Einrichtung verpflichten, Mitteilungen an das Finanzamt zu geben. Nach § 3 Nr. 26 EstG ist ein Betrag von zur Zeit jährlich bis zu 3000 € steuerfrei.

Die gesetzlichen Bestimmungen der Krankenkassen finden Anwendung. Nach Überschreitung der jährlichen Bezugsgrenze besteht kein Krankenversicherungsschutz im Rahmen der Familienhilfe. Bezieher/innen von Elterngeld oder ALG I oder II müssen gegebenenfalls Verdienstgrenzen beachten.

Rufen Sie uns an oder stellen sich direkt bei uns im Hause vor.