- Fortbildung für pädagogische Fachkräfte in der Kita und Tagespflegepersonen -
Nach § 8a SGB VIII sind alle Kindertagespflegepersonen und alle Mitarbeiter*innen einer Kindestageseinrichtung verpflichtet bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Sie sind verpflichtet zu überprüfen, ob man mit den Erziehungsberichtigten die Gefährdung abwenden kann. Ggf. muss das Jugendamt informiert werden.
Aber was sind eigentlich „gewichtige Anhaltspunkte“? Was ist eine Gefährdungseinschätzung? Und was ist überhaupt wirklich eine kindeswohlgefährdende Situation, wann muss man handeln und wann nicht?
An diesem Tag wollen wir genau dieses Wissen auffrischen. Wir werden uns intensiv mit der Frage beschäftigen, wie man eine kindeswohlgefährdende Situation erkennt und was sogenannte gewichtige Anhaltspunkte sind und was auch nicht.
Wir werden uns sowohl aus rechtlicher und pädagogischer Sicht theoretisch mit diesem Thema beschäftigen. Anhand von Praxisbeispielen (gerne auch von Teilnehmer*innen mitgebracht) werden wir üben, wie und mit welchen Instrumenten eine mögliche Gefährdungssituation eingeschätzt wird. Konkret werden wir erarbeiten, was in einer solchen herausfordernden Situation die nächsten verfahrensrechtlichen Schritte sind, die gegangen werden müssen und wie man dem betroffenen Kind konkret helfen kann. Ebenso wird thematisiert, wie man in einer solchen Situation mit den Eltern das Gespräch sucht und möglichst gut weiterzusammen arbeiten kann.
Gebühr inkl. Mittagessen und Getränke